Die REACH-Verordnung befasst sich mit der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft. Ziel der REACH-Verordnung ist die Verbesserung des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt durch eine bessere und frühere Erkennung bestimmter chemischer Stoffe. Dies ist ein Gesetz der Europäischen Union, dass für alle Lieferanten (innerhalb und außerhalb vonEuropa) gilt, die bestimmte Chemikalien und/oder Produkte, die bestimmte Chemikalien enthalten, innerhalb der Europäischen Union verkaufen, importieren oder herstellen möchten.
Philips unterstützt das Ziel der REACH-Verordnung, die Richtlinien der Europäischen Union in Bezug auf Chemikalien zu verbessern, darunter auch das Bestreben, die Gesundheit und die Sicherheit der Bürger und den Umweltschutz zu fördern. Wir haben unsere Lieferanten von Chemikalien angewiesen, ihre Chemikalien (vorab) zu registrieren, um die Einhaltung der Bestimmungen und einen reibungslosen Ablauf der Lieferungen zu gewährleisten. Die beschränkte Anzahl der von uns selbst hergestellten bzw. importierten Chemikalien wurde bereits in den Prozess der Voranmeldung aufgenommen. Darüber hinaus haben wir unsere Lieferanten von Komponenten oder fertigen Produkten angewiesen, uns Informationen über fragliche Chemikalien in ihren Produkten zur Verfügung zu stellen. Dies versetzt uns in die Lage, unseren Kunden und Verbrauchern im Einklang mit Artikel 33 der REACH-Verordnung (sofern diese Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 % des Produktgewichts vorliegen) Informationen über so genannte besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) aus der SVHC-Kandidatenliste der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen.
Es ist allgemein bekannt, dass Kabel von Elektrogeräten Phthalate enthalten können (DEHP, Bis(2-ethylhexyl)phthalat), CAS-Nummer 117-81-7). Dies kann auch für eine begrenzte Anzahl von Kabeln der Produkte von Philips gelten. Nach unserem gegenwärtigen Wissensstand ist keine andere Substanz aus der SVHC-Kandidatenliste gemäß Artikel 33 in unseren Produkten enthalten.
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